Kreditlexikon
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Baugeld
[definition]
Baugeld laut Gesetz über die Sicherheit der Bauforderungen § 1 Abs. 3 : sind nur Fremdmittel, die zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrags und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt werden.


Gemeinhin werden alle Gelder, die zur Verwirklichung einer Bau- bzw. Immobilienfinanzierung verwendet werden als Baugeld bezeichnet. Rein von der Erklärung des Begriffs gibt es grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Geldmittel, die man selbst angespart hat und Gelder, die man als Kredit aufnimmt. In der Praxis wird der Begriff „Baugeld“ allerdings für Darlehen und Kredite verwendet, die man zur Baufinanzierung nutzt. Meist handelt es sich bei diesen Darlehen bzw. Krediten um Annuitätendarlehen, Bauspardarlehen, Immobiliendarlehen, Lebensversicherungs-Darlehen usw.


Die am häufigsten verwendete Darlehensart für Baugelder ist das Annuitätendarlehen. Sollten Sie aber mehr sparen wollen, so kann ein Bausparvertrag für Sie die optimale Lösung sein. Die Zinsen bei einem Bausparvertrag sind von einem Kreditinstitut zum anderen unterschiedlich, aber sie sind in der Regel wesentlich niedriger als bei einem Annuitätendarlehen.


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