|
Bei Neubauten und oft auch bei Modernisierungen werden Darlehen üblicherweise nach Baufortschritt, dem Bauzustand entsprechend ausgezahlt. Der Architekt oder der Bauherr muss den erreichten Bauzustand bestätigen, und die Bank bzw. das jeweilige Kreditinstitut wird den entsprechenden Darlehensteil auszahlen. Häufig wird die Auszahlung nach Maklerverordnung und Bauträgerverordnung (MaBV) vereinbart. Außerdem sind auch individuelle Absprachen zwischen Bauherrn und Bauträger möglich.
|