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Akzeptkredit
[definition]
Bei einem Akzeptkredit verpflichtet sich ein Kreditinstitut durch Wechselakzept für einen Kunden. Im Fall des Akzeptkredits akzeptiert das Kreditinstitut den Wechsel ihres Kunden. Begünstigter ist dabei ein Gläubiger, beispielsweise ein Lieferant des Kunden. Das Kreditinstitut wird dann für die Einlösung des Wechsels haften.


Einen solchen Kredit räumen die Kreditinstitute nur erstklassigen Firmen ein, über deren Zahlungsfähig kein Zweifel besteht. Dies bedeutet im Klatext, dass man eine lückenlose Bonität haben muss. In dem Bankakzept erhalten Sie eigentlich ein sehr vorzügliches sowie leicht verwertbares Zahlungs- bzw. Kreditmittel:
  • Eine große Bedeutung hat diese Kreditart im Aussenhandel als Rembourskredit. Für ausländische Vertragspartner kann es schon mal schwer fallen die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Handelpartners einzuschätzen. In diesem Fall kann das Akzept eines Kreditinstituts die Bonität wesentlich erhöhen.


  • Ein Akzeptkredit kann einem Lieferanten zur Begleichung der Verbindlichkeiten gegeben werden.


  • Als Kredit-Mittel dient der Akzeptkredit zur Beschaffung von flüssigen Mitteln. Das akzeptierende Kreditinstitut will es in der Regel, dass der Wechsel bei ihr diskontiert wird, somit kann das jeweilige Kreditinstitut den Diskont selbst verdienen.
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